Zusammenarbeit mit Familien

Unsere Fröbel-Einrichtung Regenbogen FFO ist ein Ort des sozialen Miteinanders und der Kommunikation. Daher legen wir viel Wert auf einen offenen Austausch, nicht nur mit den Kindern, sondern auch mit Ihnen als Eltern oder Familienmitglieder.

Zusammenarbeit mit Familien bedeutet für uns, mit Ihnen eine respekt- und vertrauensvolle Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu gestalten. Wir beziehen Sie in die Eingewöhnungsphase aktiv ein und führen regelmäßig individuelle Entwicklungsgespräche sowie Elternabende zu pädagogischen und organisatorischen Themen durch. Gern können Sie uns besuchen und am Alltag teilhaben oder an Bildungsangeboten mitwirken – sprechen Sie uns gerne an.

Als Bildungseinrichtung ist unser Fröbel-Kindergarten Regenbogen FFO auch ein Begegnungsraum für Eltern und Familien. Durch gemeinsame Veranstaltungen wie Feste und Projekte unterstützen wir diesen Kontakt. Wir freuen uns auch, wenn Sie sich in unserem Elternbeirat aktiv einbringen.

Fröbel-Familien-ABC

Das Fröbel-Familien-ABC enthält alle wichtigen Informationen für den Besuch Ihres Kindes in einer Fröbel-Einrichtung - von A wie Allergien über E wie Eingewöhnung bis V wie Versicherungen.

Fröbel heißt alle Menschen willkommen. Jeder Mensch ist einzigartig und hat das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Vielfalt begegnen wir mit Wertschätzung und Anerkennung. Dabei schließen wir jegliche Form der Diskriminierung aus. Es ist für uns bedeutend, in einen offenen Dialog mit allen Beteiligten zu gehen und uns für Antidiskriminierung stark zu machen.

Gerade in warmen Sommermonaten kommt häufig die Frage nach Bade- und Planschmöglichkeiten auf. Da dies Gefahren birgt, stellen unsere Einrichtungen keine Planschbecken, Pools oder Ähnliches auf dem Außengelände zur Verfügung. Gleichwohl heißt dies jedoch kein Verzicht auf Wasseraktivitäten: Es gibt Wasserspiele und Sprenger, die von jeder Einrichtung individuell genutzt werden können. Hierfür können entsprechende Badekleidung und Handtücher mitgebracht werden.

Grundausstattung

Zu einer Grundausstattung gehören alltagstaugliche, wetter- und saisongerechte Kleidung, eine Regenjacke und -hose sowie Gummistiefel. Außerdem sollte immer mindestens eine weitere Garnitur Wechselkleidung (Unterwäsche und Oberbekleidung) als Ersatz für Ihr Kind vorhanden sein. Ihr Kind sollte zudem Hausschuhe mit einer rutschfesten Sohle tragen.

Hinweise

Die Kleidungsstücke Ihres Kindes dürfen keine Kordeln enthalten, da sie Verletzungen verursachen können. Auch das Tragen von Halsketten ist ein Sicherheitsrisiko (Strangulationsgefahr). Markieren Sie bitte alle Wäscheteile und weitere persönliche Dinge mit dem Namen Ihres Kindes. Fundsachen werden gesammelt. Für die mitgebrachten Sachen wird in unseren Einrichtungen keine Haftung übernommen.

Beteiligung und Beschwerden der Kinder

Kinder haben das Recht, dass sie sich in persönlichen Angelegenheiten beschweren können und Erwachsene diese Beschwerden ernst nehmen. Alle Fröbel-Einrichtungen entwickeln angemessene und individuelle Verfahren zur Beteilung von Kindern sowie zur Aufnahme und Bearbeitung von Beschwerden von Kindern. Damit wird Kindern die Möglichkeit gegeben, ihre Rechte wahrzunehmen, an Belangen der Einrichtung beteiligt zu werden und auf Missstände aufmerksam zu machen.

Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Familien

Beschwerden
Die pädagogischen Mitarbeitenden sind für die Familien auch bei Beschwerden erste Ansprechpersonen. Natürlich kann die von Ihnen gewählte Elternvertretung ebenso vermitteln. Sollte Ihr Anliegen nicht ausreichend oder nicht zufriedenstellend geklärt werden können, wenden Sie sich bitte an die Leitung, die im Rahmen des Fröbel-Beschwerdemanagements eine Klärung herbeiführen wird. Die Verantwortung für alle Einrichtungen einer Region trägt die regionale Geschäftsleitung. Gemeinsam mit der Fachberatung sind unsere Geschäftsleitungen für Sie da, wenn Ihr Anliegen nicht mit der Einrichtung geklärt werden kann. Für alle Angelegenheiten, die das gesamte Unternehmen betreffen, ist die Hauptgeschäftsstelle in Berlin zuständig.

Elternvertretung
Zu Beginn eines jeden Kindergarten- bzw. Schuljahres wählen die Familien eine Elternvertretung. Die Elternvertretung eines Hauses bildet gemeinsam mit der Leitung und eventuell weiteren pädagogischen Fachkräften  den Elternausschuss bzw. die Vertretung der Familien. Dieses Gremium kommt regelmäßig zu einem intensiven Austausch zusammen und trifft Vereinbarungen. Die Leitung informiert in den Sitzungen über relevante Angelegenheiten des Betreuungsbetriebs und der pädagogischen Arbeit. Über die Elternvertretung haben alle Familien die Möglichkeit, ihre Interessen einzubringen.

Vor der Aufnahme Ihres Kindes wird ein Betreuungsvertrag zwischen Fröbel und Ihnen unterzeichnet. Dieser regelt die wesentlichen Pflichten beider Parteien und enthält wichtige Informationen für Sie.

Die Bezugsfachkraft ist eine im Vorfeld festgelegte pädagogische Fachkraft, zu der Ihr Kind während der Eingewöhnungsphase eine sichere Basis aufbaut und die für Sie als erste Ansprechperson dient. Die Bezugsfachkraft wird Ihr Kind durch den Alltag begleiten und mit Ihnen die Entwicklungsgespräche führen.

In vielen Fröbel-Einrichtungen können Kinder Bücher ausleihen und für einen festgelegten Zeitraum mit nach Hause nehmen. Einige Einrichtungen verfügen dafür über eine als Kinder-Bücherbox umgebaute Telefonzelle, andere haben eine eigens dafür eingerichtete Bibliothek. Fragen Sie bei Interesse gerne in Ihrer Einrichtung nach.

Um gemeinsam das Beste für Ihr Kind zu erreichen, brauchen Sie und Ihre Kindertageseinrichtung ein gutes und offenes Miteinander. Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft lebt von gegenseitigem Vertrauen, einer guten Kommunikation in beide Richtungen und davon, dass Ihnen ein Einblick in den pädagogischen Alltag gegeben wird und Sie kontinuierlich über Ihr Kind informiert werden. Benachrichtigen Sie die pädagogischen Fachkräfte bitte persönlich über besondere Situationen zu Hause, damit diese Ihr Kind optimal begleiten und unterstützen können.

Abholpersonen
Wenn eine andere Person Ihr Kind abholen soll, benötigt die Kindertageseinrichtung eine schriftliche Vollmacht mit Datum und Ihrer Unterschrift, die Sie bitte spätestens am Morgen des entsprechenden Tages mitbringen. Es ist auch möglich, Dauervollmachten zu erteilen, wenn Dritte regelmäßig Ihr Kind abholen. Durch ein gültiges Ausweisdokument muss sich die Abholperson gegenüber der pädagogischen Fachkraft ausweisen.

An- und Abmeldung
Beim Bringen und Abholen ist immer eine persönliche An- bzw. Abmeldung bei einer pädagogischen Fachkraft erforderlich – dies gilt auch, wenn Sie Ihr Kind im Garten abgeben oder abholen. Bitte achten Sie beim Betreten und Verlassen des Geländes unbedingt darauf, Türen und Garteneingänge wieder sicher zu schließen, damit sie nicht zur Gefahrenquelle für andere Kinder werden. Achten Sie insbesondere in den Bring- und Abholsituationen darauf, keine fremden Personen in die Einrichtung zu lassen und die Nutzung von Mobiltelefonen auf das Nötigste zu begrenzen. (Zum Umgang mit Fotoaufnahmen in der Einrichtung siehe auch „Fotos“.)

An- und Abwesenheiten
Damit alle Kinder an den pädagogischen Angeboten teilnehmen können, behalten Sie bitte im Blick, wann diese stattfinden. Sollte Ihrem Kind eine Teilnahme an den täglichen Ritualen, zum Beispiel am Morgenkreis oder an besonderen Veranstaltungen oder Ausflügen nicht möglich sein, informieren Sie bitte die pädagogischen Fachkräfte. Im Fall einer tageweisen oder längeren Abwesenheit geben Sie bitte der Leitung eine mündliche oder schriftliche Information.

Kommunikationskanäle
Für die digitale dienstliche Kommunikation ist die Nutzung von Messenger-Diensten (wie z. B. WhatsApp) aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Sie können Ihre Einrichtung jederzeit über Telefon oder E-Mail kontaktieren. Zur digitalen Kommunikation nutzen einige Einrichtungen eine Software-Anwendung wie z. B. KigaRoo. Die Leitung informiert Sie gern, ob dieses Angebot bereits besteht. Die Einrichtung nutzt die Software um Dokumente, Essenspläne, Schließtage, Fotos u. ä. zu teilen. Sie als Familie können beispielsweise den Betreuungsvertrag und die Kerndaten Ihres Kindes einsehen. Um Ihr Kind abwesend zu melden, können Sie ebenfalls die Software nutzen. Falls diese nicht verfügbar ist, kontaktieren Sie die Einrichtung bitte per E-Mail oder Telefon. Der Anbieter dieser Anwendung ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen. Nähere Informationen zum Einsatz der Software und die dazugehörige Einwilligungserklärung sind in Anlage B9 des Betreuungsvertrages enthalten.

Newsletter
In einigen Einrichtungen werden Newsletter mit Neuigkeiten und Aktionen der Einrichtung erstellt. Diese werden von der Einrichtung oder der Elternvertretung per E-Mail verschickt.

Trägerinformationen für Familien
Auf der Fröbel-Homepage finden Sie viele weitere Informationen zum Träger und den Einrichtungen. Hier können Sie den Fröbel-Rundblick, einen monatlichen Newsletter, der als E-Mail verschickt wird, abonnieren. Der Rundblick hält Sie über Aktivitäten von Fröbel auf dem Laufenden.
Im Fröbelcast, dem Podcast für Familien, werden aktuelle Themen rund um den vielfältigen Familienalltag besprochen. Auf YouTube können Sie sich ebenso über aktuelle Projekte und Themen aus den Einrichtungen informieren.

In unseren Kindertageseinrichtungen möchten wir allen Kindern einen Zugang zu verschiedenen Medien ermöglichen und ihnen einen reflektierten Umgang nahebringen. Nur so können Kinder lernen, selbstbestimmt an der zunehmend digitalisierten Gesellschaft teilzuhaben und sie aktiv mitzugestalten.

Bildungs- und Entwicklungsthemen Ihres Kindes werden in einem Ordner dokumentiert. Dabei werden besondere Bildungs- und Entwicklungsmomente, Erlebnisse und Interessen in Form von Fotos, Bildern und Texten festgehalten (siehe auch „Fotos“). Grundlage der Dokumentation sind die Beobachtungen der pädagogischen Fachkräfte. In einigen Einrichtungen werden digitale Tools zur Unterstützung der Beobachtung und Dokumentation benutzt.

Ein einfühlsamer Übergang in die Kindertageseinrichtungen ermöglicht Ihrem Kind, sich an den neuen Ort und die neuen Menschen zu gewöhnen. Zu Beginn der Betreuung findet deshalb in Abstimmung mit der Leitung, den zuständigen pädagogischen Fachkräften und Ihnen eine Eingewöhnung statt. Diese wird durch Sie oder eine Ihrem Kind vertraute Bezugsperson begleitet. Die Dauer der Eingewöhnung wird individuell angepasst, beansprucht jedoch mindestens zwei Wochen und kann bis zu sechs Wochen betragen. Planen Sie deshalb bitte ausreichend Zeit ein, um diesen Übergang für sich und Ihr Kind gelingend umsetzen zu können. Die pädagogischen Fachkräfte gestalten diesen Prozess und den damit verbundenen täglichen Betreuungsumfang innerhalb der Eingewöhnungsphase nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes Schritt für Schritt.

Die Mitwirkung von Familienmitgliedern ist in jeder Einrichtung sehr willkommen. Die Vielfalt der Familien bereichert die Erfahrungswelt der Kinder – Sie wiederum erhalten Einblicke in die Erlebnisse Ihres Kindes. Fühlen Sie sich herzlich eingeladen, Ausflüge und Aktionstage zu begleiten, vorzulesen und gemeinsam Projekte oder Feste zu planen und umzusetzen.

Für Kinder ist es besonders wichtig, dass die Sorgeberechtigten und pädagogischen Fachkräfte vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Auf Elternabenden können Themen wie eine jahreszeitliche Gestaltung, Feste sowie pädagogische Inhalte besprochen werden. Sie finden entweder für die gesamte Einrichtung oder in kleineren Gruppen (z. B. innerhalb der Bereiche) statt. Für Einzelgespräche stehen die Leitung und die jeweiligen pädagogischen Fachkräfte nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

In einem Entwicklungsgespräch tauschen Sie sich mit der Bezugsfachkraft über die Entwicklung Ihres Kindes aus. Dieses Gespräch findet mindestens einmal jährlich statt. Die Bezugsfachkraft berichtet, wie sich Ihr Kind entwickelt und Sie können dies durch Ihre Beobachtungen von zu Hause ergänzen. In Absprache ist es möglich, dass Sie in den Wochen vor dem jährlichen Entwicklungsgespräch einen Tag in der Kindertageseinrichtung miterleben.

Bei Fragen zur Erziehung, aber auch bei Konflikten in der Partnerschaft und der Familie gibt es bundesweit Beratungsstellen, die Familien kostenlos in Anspruch nehmen können. Erziehungs- und Familienberatungsstellen helfen unbürokratisch, unterliegen der Schweigepflicht und beraten auf Wunsch anonym. Fröbel hat in einigen Bundesländern eigene Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Weitere Adressen finden Sie im Internet unter der Suchanfrage „Eltern- und Erziehungsberatung“ oder als Online-Beratungsangebot.

Eine ausgewogene Ernährung ist eine wichtige Voraussetzung für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes und spielt in allen Einrichtungen eine bedeutende Rolle. Die Mahlzeiten orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Die pädagogischen Mitarbeitenden gestalten die Mahlzeiten gemeinsam mit den Kindern und sorgen für eine kommunikative und achtsame Atmosphäre am Tisch. Unterschiedliche ethnische und religiöse Hintergründe sowie Ernährungsgewohnheiten der Kinder und ihrer Familien sollen bestmöglich berücksichtigt werden, stellen Einrichtungen gleichzeitig aber auch vor organisatorische Herausforderungen. Bitte teilen Sie Ihrer Einrichtung bei Aufnahme Ihres Kindes mit, welche Erwartungen Sie haben. Gleiches gilt im Fall von Allergien und Unverträglichkeiten, die Ihr Kind betreffen. Hierfür ist eine schriftliche Information und ein Nachweis Ihres Kinderarztes bzw. Ihrer Kinderärztin notwendig, um die Verpflegung Ihres Kindes bedarfsgerecht gestalten zu können (siehe auch „Gesundheit - Allergien“).

Alle Einrichtungen werden von einer Fachberatung durch direkten Kontakt zu den Leitungen und Teams unterstützt. Sie sind Begleitende der pädagogischen Fachkräfte und bieten durch professionelle Beratungsangebote Hilfe zur Selbsthilfe. Fachberatungen beraten Teams in der Weiterentwicklung des pädagogischen Profils, der Alltagsgestaltung sowie hinsichtlich einrichtungsspezifischer Fragestellungen. Außerdem begleiten sie die systematische Qualitätsentwicklung der Kindertageseinrichtungen.

Eine jährlich stattfindende Befragung der Familien in allen Fröbel-Einrichtungen ist fester Bestandteil unserer Qualitätsentwicklung. Die Ergebnisse lassen wertvolle Rückschlüsse für Veränderungsprozesse zu. Selbstverständlich sind auch Ihre persönlichen Rückmeldungen an das Team oder die Leitung der Einrichtung sowie über Ihre gewählte Elternvertretung willkommen.

Für Kinder gehört Mehrsprachigkeit zum Alltag. Sprachenvielfalt ist für Fröbel Bereicherung und wertvolle Ressource. Daher sollen alle Familiensprachen der Kinder einen Platz im Alltag der Kindertageseinrichtung finden und beispielsweise durch mehrsprachige Kinderbücher oder digitale Abspielgeräte sichtbar und erlebbar sein. Natürlich sind auch Sie als Familien selbst herzlich eingeladen, sich an mehrsprachigen Aktivitäten, wie beispielsweise Vorleseangeboten, aktiv zu beteiligen.

Einige Fröbel-Einrichtungen sind zertifizierte Familienzentren. Als Zentrum eines Netzwerks verschiedener familien- und kinderunterstützender Angebote bieten Familienzentren allen Familien und ihren Kindern frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen.

Fröbel möchte durch digitale Familienzentren künftig einen niedrigschwelligen und ortsunabhängigen Zugang zu den Angeboten unserer Familienzentren erreichen, indem diese teilweise digitalisiert werden. Das Projekt Digitales Familienzentrum NRW (DigiFam NRW) startete im Sommer 2021 und wird seitdem schrittweise aufgebaut.

Für Kinder ist eine Betreuung außerhalb der Familie und inmitten von vielen anderen Kindern eine großartige und bereichernde Zeit. Der Alltag in der Kindertageseinrichtung kann aber auch anstrengend sein. Regelmäßige Pausen vom Alltag tun Kindern gut. Dieser Urlaub von der Kindertageseinrichtung dient der gemeinsamen Erholung und trägt dem Bedürfnis der Familien nach gemeinsam verbrachter Zeit Rechnung. Bitte informieren Sie Ihre Einrichtung, wenn Sie Ferien planen, gern schriftlich oder, wenn vorhanden, digital, z. B. über KigaRoo.

Allen Kindern in den Einrichtungen mehr zu bieten – mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit, mehr Erfahrungsräume, mehr Vielfalt – ist eine Leitidee bei Fröbel, die wir alle zusammen verwirklichen wollen. Dazu möchten wir in unseren Kindertageseinrichtungen zusätzliche pädagogische Angebote mit externen Fachpersonen, z. B. Kunstschaffenden, realisieren. Mit einer Fördermitgliedschaft tragen Sie gemeinsam mit anderen dazu bei, dass diese zusätzlichen Angebote längerfristig für alle Kinder möglich werden. Selbstverständlich können auch andere Familienmitglieder, das Arbeitskollegium oder Unternehmen Fröbel-Fördermitglied werden.

Fröbel unterstützt mit einem eigenem Forschungs- und Hochschulnetzwerk den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis und beteiligt sich an Studien und Forschungsvorhaben. Damit erhalten Mitarbeitende von Fröbel die Chance, direkt von den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen der frühkindlichen Forschung zu profitieren sowie Fragestellungen mit Ihnen zu teilen und zu diskutieren.

Fotos sind ein wichtiges Mittel für die Dokumentation der Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder (siehe auch „Dokumentation“). Fotos, die Sie bei Festen, Feiern und Veranstaltungen von Ihren und anderen Kindern machen, dürfen nicht ohne Einwilligung der jeweiligen Erziehungsberechtigten erfolgen und dürfen nicht auf eigenen oder anderen sozialen Netzwerken verbreitet werden.

Friedrich Wilhelm August Fröbel (1782–1852) war ein deutscher Reformpädagoge und gilt als der „Vater des Kindergartens“. Seine Ideen und sein Wirken machten den Begriff und die Einrichtung „Kindergarten“ überall in der Welt zum Symbol eines besonderen Ortes für Kinder – so auch für Fröbel. Fröbel führt die pädagogische Tradition von Friedrich Fröbel fort und entwickelt diese mit Blick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie gesellschaftliche Ver-änderungen weiter.

Die Geburtstagsfeier in der Kindertageseinrichtung ist ein wichtiges und aufregendes Ereignis für Ihr Kind. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Bezugsfachkraft ab, welchen Beitrag Sie als Familie dafür leisten können und wie der Tag begangen wird. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen einer gesunden Ernährung und aus Rücksicht auf Kinder mit Allergien mitgebrachte Speisen besonderen Einschränkungen unterliegen, beispielsweise dürfen sie keine rohen Eier enthalten und gefrorene Produkte und Frischwaren benötigen eine ununterbrochene Kühlkette.

Manchmal entsteht bei Familien der Wunsch, den Mitarbeitenden Geschenke zu machen. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer internen Richtlinie Geschenke vor Beginn des Betreuungsverhältnisses nicht angenommen werden dürfen und später nur zu besonderen Anlässen und im Bereich bestimmter niedriger Wertgrenzen möglich sind. Der Wert des einzelnen Geschenkes darf nicht den Wert von 50 EUR übersteigen, der Wert aller Geschenke darf den Wert von 150 EUR im Kitajahr nicht übersteigen.

Allergien
Bitte informieren Sie unbedingt die Leitung und die Bezugsfachkraft Ihres Kindes (bei Vertragsabschluss bzw. bei Neuerkrankung unverzüglich), falls Ihr Kind eine Allergie oder eine Unverträglichkeit hat, die berücksichtigt werden muss. Bitte füllen Sie hierzu die entsprechende Anlage im Betreuungsvertrag aus (siehe auch „Gesundheit>Medikamente“).

Erkrankung
Vor Aufnahmebeginn
Zur Aufnahme Ihres Kindes vor Betreuungsbeginn benötigt die Einrichtung eine ärztliche Bescheinigung (Für Einrichtungen in NRW und Sachsen ist die Vorlage des kinderärztlichen Untersuchungshefts (U-Heft) ausreichend). Diese Bescheinigung (nicht älter als eine Woche) sagt aus, dass Ihr Kind aus ärztlicher Sicht in die Kindertageseinrichtung gehen darf und gesund ist. Bitte geben Sie die Bescheinigung vor dem ersten regulären Besuch bei der Leitung ab.

Erkrankungen und Infekte
Im Laufe der Zeit wird Ihr Kind immer mal wieder an kleineren Infekten erkranken, da sein Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind bei einer ansteckenden Krankheit und/oder Fieber nicht betreut wird. Wenn das Wohlbefinden des Kindes durch Krankheit derart beeinträchtigt ist, dass es nicht an den pädagogischen Angeboten teilnehmen kann, muss es zu Hause bleiben. Es ist den pädagogischen Mitarbeitenden nicht erlaubt, kranke Kinder anzunehmen. Verschlimmert sich der Gesundheitszustand Ihres Kindes während der Betreuungszeit, werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und sie sind verpflichtet, ihr Kind unverzüglich abzuholen. Die betreuenden Fachkräfte treffen die notwendige Entscheidung nach bestem Gewissen und zum Wohle der Kinder. Die Temperatur wird üblicherweise mit einem Infrarotthermometer an der Stirn gemessen. In dringenden Fällen wird durch die Einrichtung eine ärztliche Notversorgung realisiert. Für einen reibungslosen Ablauf ist die Anlage B3 „Benachrichtigung im Krankheitsfall“ des Betreuungsvertrags zwingend auszufüllen.
Im Interesse aller Kinder und der pädagogischen Fachkräfte ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und rechtzeitige Information, wenn es Ihrem Kind nicht gut geht, bedeutend. Informieren Sie bitte deshalb die Einrichtung auch über durchgeführte Impfungen, überstandene Infektionskrankheiten sowie über kürzlich verabreichte Medikamente.

Hinweise zu häufigen Erkrankungen
Um eine Gesundschreibung der Kinderärztin bzw. des Kinderarztes bittet die Einrichtung Sie nur in Ausnahmefällen.
Für die häufigsten Erkrankungen gilt:

Erhöhte Temperatur und Fieber

  • Bei Fieber (ab 38 °C) ist eine Betreuung für mindestens 48 Stunden ausgeschlossen. Ihr Kind muss 24 Stunden fieberfrei sein, bevor es wieder in die Einrichtung kommt.

  • Bei erhöhter Temperatur (bis 38 °C) entscheidet das allgemeine Wohlbefinden des Kindes darüber, ob es die Einrichtung besuchen kann.

Durchfall und Erbrechen

  • Bei Durchfall oder Erbrechen muss Ihr Kind abgeholt werden. Es bleibt 24 Stunden zur Beobachtung zu Hause. Ist das Kind 24 Stunden beschwerdefrei, kann die Betreuung wieder aufgenommen werden.

  • Wenn bei Ihrem Kind mehrmalig Durchfall oder Erbrechen aufgetreten sind, müssen 48 Stunden beschwerdefrei vergangen sein, bevor es die Kindertageseinrichtung wieder besuchen kann.

  • Für den Fall, dass mehrere Kinder von ähnlichen Symptomen betroffen sind, kann eine Betreuungspause von 72 Stunden angezeigt sein, um die Ansteckung weiterer Personen zu verhindern.

Kopfläuse

  • Bei Kopfläusen muss Ihr Kind sofort abgeholt werden. Nach einer erfolgreichen Behandlung kann es sofort wieder in der Einrichtung betreut werden. Bitte informieren Sie die Einrichtung über einen Kopflausbefall, damit alle Familien (mit einer anonymisierten Information) sensibilisiert werden und dazu beitragen, weitere Übertragungen zu verhindern.

Infektionskrankheiten
Infektionskrankheiten nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG), z. B. Röteln, Keuchhusten, Masern, Windpocken, sind meldepflichtig. In diesem Fall arbeitet die Einrichtung immer mit dem zuständigen Gesundheitsamt zusammen. Bei Auftreten einer solchen Infektion in der Einrichtung wird das Gesundheitsamt Maßnahmen anordnen, die unverzüglich umgesetzt werden. Im Fall von Infektionskrankheiten nach § 6 IfSG ist für den Tag der Wiederaufnahme der Betreuung eine ärztliche Gesundschreibung vor Betreuungsbeginn auf jeden Fall erforderlich.

Impfberatung
§ 34 Absatz 10a Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht vor, dass Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in eine Betreuungseinrichtung geben, vor Aufnahme in die Einrichtung eine ärztliche Beratung über Sinn und Zweck von Impfungen erhalten sollen. Diese Beratung ist gegenüber der Einrichtung nachzuweisen. Beachten Sie, wenn in der Einrichtung ein anderes Kind an einer Infektionskrankheit erkrankt, kann das Gesundheitsamt nicht geimpfte Kinder von der Betreuung ausschließen. Mit Wirkung vom März 2020 ist das „Masernschutzgesetz“ als Änderung des IfSG in Kraft getreten. Danach muss zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns in einer Gemeinschaftseinrichtung ein schriftlicher Nachweis über den Masernschutz Ihres Kindes vorliegen.

Medikamente
Unseren Mitarbeitenden ist es nicht erlaubt, den Kindern ohne ärztliche Verordnung Medikamente zu verabreichen. Eine davon abweichende Handhabung kann nur dann erfolgen, wenn Ihr Kind eine chronische Erkrankung hat oder Notfallmedikamente nach einer allergischen Reaktion benötigt. Zur Medikamentenvergabe erfolgt eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Leitung.
Medikamente gehören nicht in Kinderhände oder Kindertaschen und müssen den pädagogischen Fachkräften sofort und persönlich übergeben werden. Wenn Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung, wie etwa Asthma, Diabetes oder Neurodermitis, leidet, werden Sie und das Einrichtungsteam gemeinsam eine Lösung suchen, wie mit der Erkrankung im Alltag umgegangen wird und wann eventuell zeitweilig eine Betreuung zu Hause nötig ist (siehe auch „Medikamentengabe“ im Betreuungsvertag).

Übergang in die Grundschule
Ein bedeutender Schritt für Ihr Kind ist der Übergang in die Grundschule. Für die Einrichtung ist es dabei besonders wichtig, Ihr Kind optimal auf die Schule und die neuen Herausforderungen vorzubereiten. Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Kinder dafür sowohl im pädagogischen Alltag als auch durch gezielte Angebote und Aktionen. Die Vorbereitung auf die Schule findet während der gesamten Kindergartenzeit statt. Zusammen mit den Fachkräften überlegen und planen Sie, wie Sie Ihr Kind beim Start in die Schule am besten unterstützen können.

Zusammenarbeit mit Grundschule(n)
Um einen guten Übergang zu gewährleisten, arbeiten die Kindertageseinrichtungen mit Grundschulen zusammen. So kann es bereits vor dem Übergang gemeinsame Projekte und Ausflüge geben, die Kinder können Grundschulen besuchen und kennenlernen, wie eine Grundschule funktioniert.

Die Hausordnung enthält die wesentlichen Regelungen, die in Ihrer Einrichtung von Bedeutung sind und wird Ihnen mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages ausgehändigt.

Kinder haben Rechte! Die Rechte von Kindern und die Entfaltung ihrer Bildungschancen stehen bei Fröbel im Mittelpunkt. Um die Rechte von Kindern im pädagogischen Alltag aufzugreifen und umzusetzen, handeln die Fachkräfte bei Fröbel nach den drei Prinzipien Beziehung, Individualisierung und Partizipation. Acht Rechte der Kinder sind in unserem pädagogischen Leitbild verankert und werden im Alltag umgesetzt (siehe auch „Kinderschutz“).

Das Wohl und der Schutz der uns anvertrauten Kinder sind für uns oberstes Gebot. In allen Einrichtungen gilt das Fröbel-Kinderschutzkonzept „Kinder schützen – Familien unterstützen – Fachkräfte stärken“. Grundlage hierfür sind die in der UN-Kinderrechtskonvention formulierten Kinderrechte, allen voran das Recht von Kindern auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf lebenswürdige Bedingungen sowie das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Partizipation. Ebenso leitet sich unser Schutzauftrag aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, dem Bundeskinderschutzgesetz sowie dem Fröbel-Leitbild ab.

Im Sinne dieser Schutzrechte übernehmen unsere pädagogischen Mitarbeitenden in enger Zusammenarbeit mit dem Fröbel-Kinderschutzteam Verantwortung, wenn sie Gefährdungen von Kindern in unseren Einrichtungen oder in ihrem weiteren Lebensumfeld wahrnehmen.

Fröbel-Kinderschutzkonzept (PDF; 500 MB)

Fröbel Handbuch Schutzkonzepte (PDF; 280 MB)

Der Begriff Kindertageseinrichtung steht für alle Einrichtungen bei Fröbel: Krippen, Kindergärten, Häuser für Kinder, Horte, Tagesgruppen.

Das pädagogische Leitbild von Fröbel betont die Rechte von Kindern im pädagogischen Alltag. Bei uns sollen Kinder erfahren, was es heißt, eigene Rechte zu haben, und erleben, dass diese sowohl für sie selbst als auch für Erwachsene verbindliche Maßstäbe im Umgang miteinander sind. Wir haben für den pädagogischen Alltag acht Rechte von Kindern formuliert, die unseren Umgang mit Kindern leiten. Die Beachtung dieser Rechte ist die Grundlage dafür, dass Kinder sich zu selbstbestimmten Menschen entwickeln können, die ihren Alltag und ihre Umgebung mitgestalten (alle Informationen zu unserem Leitbild).

Nachhaltigkeit ist für Fröbel ein wichtiges Thema. Relevant ist dafür, in Zusammenhängen und vorausschauend denken und partizipativ handeln zu können (sich zu beteiligen). Wichtig ist auch die Fähigkeit zu Reflexion und Kommunikation. Es ist unser Ziel, Kinder dabei zu unterstützen, die Welt, in der wir leben zu verstehen, sowie das Hier und Jetzt als auch die Zukunft gestalten zu können.

In unseren Kindertageseinrichtungen wird eine offene und inklusive Pädagogik gelebt. Diese Pädagogik ist durch Respekt, Offenheit, Wertschätzung und Toleranz geprägt. Die drei Fröbel-Prinzipien Beziehung, Partizipation und Individualisierung sind für uns verbindlich. Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder werden berücksichtigt, wodurch ihre Bildungs- und Entwicklungsprozesse angeregt und individuell begleitet werden. Kinder entfalten dadurch ihre eigene Persönlichkeit. Alle pädagogischen Mitarbeitenden unterstützen Kinder darin, selbstständige, selbstbewusste, vorurteilsbewusste und verantwortungsvolle Mitglieder einer demokratischen Gesellschaft zu werden.

Grundlage der pädagogischen Arbeit in unseren Einrichtungen sind die jeweiligen Landesgesetze und Verordnungen sowie die Bildungsprogramme der Bundesländer. Zusätzlich zum Bildungsprogramm bilden die Fröbel-Rahmenkonzeption und das Fröbel-Leitbild einen verbindenden Rahmen für die Pädagogik bei Fröbel.

 

Die Qualität der pädagogischen Arbeit unserer Kindertageseinrichtungen ist uns sehr wichtig. Das Einschätzen von Qualität und die daran anknüpfende Qualitätsentwicklung ist daher fester Bestandteil der Arbeit aller pädagogischen Teams. Um Kindern die Möglichkeit zu geben, sich ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechend entwickeln zu können, arbeiten alle Einrichtungen in einem stetigen Prozess an der Weiterentwicklung und Verbesserung der pädagogischen Qualität. Neben der Fort- und Weiterbildung einzelner pädagogischer Fachkräfte gibt es mehrmals im Jahr Teamfortbildungen. 

Interne Evaluation
Orientiert am Nationalen Kriterienkatalog (Tietze, W. & Viernickel, S. (Hrsg.) (2016). Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder. Ein nationaler Kriterienkatalog (vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage). Weimar: verlag das netz GmbH)  reflektieren unsere Teams fortlaufend die Qualität ihrer Arbeit. Diese kontinuierliche Auseinandersetzung ist notwendige Voraussetzung für die qualitative Weiterentwicklung des pädagogischen Geschehens einer jeden Einrichtung.

Externe Evaluation
Darüber hinaus stellen sich unsere Einrichtungen regelmäßig der externen Evaluation durch unabhängige Fachpersonen eines Forschungs- und Entwicklungsinstituts. Mit der objektiven Einschätzung des pädagogischen Alltags durch Externe bekommen die pädagogischen Teams wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Die Leitung Ihrer Kindertageseinrichtung wird Sie rechtzeitig darüber informieren, wann eine externe Evaluation stattfindet und an welchem (Schließ-)Tag die interne Auswertung dazu erfolgt. Im Rahmen der externen Evaluation findet auch eine schriftliche Befragung der Familien statt.

Die Vielfalt an Angeboten und Aktivitäten und das Zusammensein mit anderen Kindern erfordern eine Menge Energie. Aus diesem Grund ist in jeder Kindertageseinrichtung eine Ruhe- oder Schlafphase fester Bestandteil des Tagesablaufs. Die pädagogischen Fachkräfte berücksichtigen dabei stets das individuelle Schlafbedürfnis der Kinder. Ob und wie lange ein Kind mittags schläft, hängt von seinem eigenen Schlafbedürfnis ab. Kinder, die kein Schlafbedürfnis haben, erhalten alternative Angebote zur Entspannung. Sprechen Sie Ihre Bezugsfachkraft an, wenn sich das Schlafverhalten Ihres Kindes zu Hause verändert. Gemeinsam wird nach Möglichkeiten zum Wohle des Kindes und des Familienlebens gesucht.

Bei Fröbel gibt es keine längeren Schließzeiten, sondern lediglich einzelne Tage, an denen keine Betreuung stattfindet (z. B. wegen Teamfortbildung, externer Evaluation). Schließtage sind im Betreuungsvertrag geregelt. Diese werden rechtzeitig mit der Elternvertretung besprochen und bekannt gegeben.

Kindertageseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, ein sexualpädagogisches Konzept zu entwickeln. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kindertagesstätte als Bildungseinrichtung die psychosexuelle Entwicklung, die natürliche Neugier von Kindern sowie ihr körperliches und sinnliches Erkundungsverhalten entwicklungsfördernd und professionell begleitet und nicht tabuisiert.

Sexualpädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen bedeutet z. B. ganz praktisch, Kinder dabei zu unterstützen, eine positive Beziehung zu ihrem Körper zu entwickeln, eine angemessene Sprache für diese Themen zu kennen sowie eigene Grenzen und die von anderen Kindern und Erwachsenen hinsichtlich Nähe und Distanz, Intimität und Offenheit kennenzulernen. Die pädagogische Begleitung von Kindern bezüglich kindlicher Körpererkundungen, ihrer Fragen zu Geburt und Fortpflanzung oder dem Recht „Nein sagen“ zu dürfen, basiert u. a. auf den Kinderrechten, dem Recht auf psychische Gesundheit sowie dem Recht auf Information und Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Die Begleitung der psychosexuellen Entwicklung des Kindes ist ein wichtiger Baustein in der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung sowie in der Prävention von sexueller Gewalt und Grenzverletzungen.

Damit die Haut Ihres Kindes gut vor Sonneneinwirkung geschützt ist, bringen Sie bitte Ihr Kind in Monaten mit hohen UV-Werten bereits morgens mit aufgetragener Sonnencreme in die Einrichtung. Unsere pädagogischen Mitarbeitenden erneuern den Schutz dann im Laufe des Tages durch Nachcremen mit einer passenden Sonnencreme. Für den Aufenthalt im Freien ist außerdem eine passende Kopfbedeckung wichtig. Bitte geben Sie diese Ihrem Kind mit.

Spielen ist für Kinder besonders wichtig. Im Spiel gehen sie eigenen Interessen nach und eignen sich dadurch Wissen über sich selbst, ihre Lebensumwelt sowie Zusammenhänge in der Welt an. Im freien Spiel haben Kinder die Möglichkeit, ihre Fantasie und Kreativität auszuleben. Sie können Grenzen austesten und mit anderen Kindern und Erwachsenen in Kontakt treten.

In unseren Einrichtungen werden von den pädagogischen Fachkräften Bedingungen für das freie Spiel und die Bildungsprozesse der Kinder geschaffen. Deshalb nimmt die Gestaltung der Räume und des Tages in unseren Einrichtungen einen besonderen Stellenwert ein.

Sprachliche Kompetenzen sind eine Schlüsselqualifikation in der Bildung von Kindern. Sie sind entscheidend, um mit anderen in Kontakt zu treten, sich mitzuteilen und um andere zu verstehen. Bei Fröbel werden daher alle Kinder in ihrer Sprachentwicklung begleitet und unterstützt. Dafür wird der gesamte Alltag genutzt: Unsere pädagogischen Mitarbeitenden sind sprachliche Vorbilder, fördern Gespräche und hören zu. Sie greifen die Interessen und Ideen der Kinder sprachlich auf und entwickeln sie zusammen weiter.

In Teamfortbildungen erhalten unsere pädagogischen Mitarbeitenden die Möglichkeit, ein gemeinsames Verständnis ihres pädagogischen Handelns zu erarbeiten und entlang dieser Verständigung die gemeinsame pädagogische Arbeit weiterzuentwickeln. Ihre Einrichtung wird an den Tagen der Teamfortbildung den Betreuungsbetrieb schließen und keine Kinder betreuen (siehe auch „Schließtage“).

Unsere Mitarbeitenden absolvieren regelmäßig Erste-Hilfe-Schulungen. Die Fachkräfte informieren Sie unmittelbar nach einem Unfall. Bis zu Ihrem Eintreffen wird Ihr Kind durch eine ihm vertraute pädagogische Fachkraft begleitet. Bei Zweifeln oder im Notfall wird eine Notärztin bzw. ein Notarzt angefordert. Bei Verletzungen am Kopf, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, ziehen die pädagogischen Mitarbeitenden ggf. einen Rettungsdienst hinzu und weisen Sie als Erziehungsberechtigte auf das besondere Risiko von Kopfverletzungen hin. Jeder Unfall wird in einem Unfallbuch vermerkt und mit einem Unfallbericht dokumentiert. Für eine reibungslose Nachbereitung mit Versicherungen und Behörden ist eine gegenseitige Information über eine ärztliche Diagnose und den weiteren Verlauf der Genesung sehr wichtig.

Während des Besuchs einer Fröbel-Einrichtung und auf den damit im Zusammenhang stehenden Wegen besteht für das Kind der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Wegeunfälle sind der Leitung unverzüglich zu melden, damit eine Unfallanzeige fristgerecht erstellt werden kann.

In unseren Einrichtungen sind Bücher für Kinder immer verfügbar und ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Mit Büchern wird die Sprach- und Lesekompetenz der Kinder durch gemeinsames (Vor-)Lesen, Zuhören und Erzählen gefördert. Vielfältige Vorleseaktionen mit geeigneten Kinderbüchern und interessante Geschichten machen Spaß und schaffen u. a. die besten Voraussetzungen für den Erwerb von Lese- und Sprachkompetenzen. Im Alltag und im Rahmen von Projekten werden Kinder dazu ermutigt, sich die Welt der Buchstaben und Bücher eigenständig zu erschließen. Sprechen Sie mit dem pädagogischen Team, wenn Sie eine Vorlesepatenschaft übernehmen möchten.

ABC guide for families

We’ve put this ABC guide together to provide information about the most important topics for fostering successful cooperation between us as a day care centre and you as a family.

ABC guide (PDF to download)